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Wir führen folgende Leistungen für Sie aus und erstellen Ihnen gerne ein Angebot, welches auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnitten ist:

Generalinspektion nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100

Überprüfung von Ölabscheider-Anlagen nach DIN 1999-100

Prüfung Ihres Öl-, Benzin- und Koaleszenzabscheiders

Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100 durch geschulte, zugelassene Sachverständige

Inbetriebnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Stilllegungsprüfungen

Überprüfung der technischen Unterlagen, des Betriebstagebuches und der Entsorgungspapiere

Dokumentation des baulichen Zustandes der Anlage und der Einbauteile durch Sichtkontrolle (Schlammfang, Abscheider, Probenahmeschacht)

Überprüfung der Bemessung

Dichtheitsprüfung auf Grundlage von DIN 1999-100


Überprüfung von Fettabscheider-Anlagen nach DIN 4040-100

Prüfung Ihres Fettabscheiders

Generalinspektionen von Fettabscheider nach DIN 4040-100 durch geschulte, zugelassene Sachverständige

Inbetriebnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Stilllegungsprüfungen

Überprüfung der technischen Unterlagen, des Betriebstagebuches und der Entsorgungspapiere

Dokumentation des baulichen Zustandes der Anlage und der Einbauteile durch Sichtkontrolle (Schlammfang, Abscheider, Probenahmeschacht) Überprüfung der Bemessung

Dichtheitsprüfung auf Grundlage von DIN 4040-100

Falls erforderlich prüfen wir auch die angeschlossenen Rohrleitungen der Anlagen auf Dichtheit.

Prüfgutachten

Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Prüfbericht dargestellt und müssen alle relevanten und spezifischen Informationen enthalten, die die Behörde verlangt und die für die Interpretation der Prüfergebnisse erforderlich sind.

Somit stellen wir sicher, dass die behördlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre Anlage objektiv beurteilt wird.

Elektronische Prüfungen

Gesetzliche Grundlagen
Die BGV A3-Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich.

Dies ergibt sich aus der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“. Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde 2005 umbenannt in BGV A3.

Hier auszugsweise die Grundsätze dieser Vorschrift:

"§ 3 Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. "

Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.

Kamerabefahrung und Dichtheitsprüfungen bis DIN 1200 von Rohrleitungen und Schächten

Die Überprüfung der Rohranschlüsse und Rohrabzweige erfolgt mittels Kamerabefahrung.

Dazu führen wir im Regelfall eine Kamera in einen vorhandenen Revisionsschacht ein. Durch die Übertragung der Kamerabilder werden Schäden wie Risse in der Wand, Wurzeleinwüchse, Muffenversätze, einragende Rohrstutzen und feste Ablagerungen sichtbar. 

Wasseranalyse und Bodengutachten

Im Bedarfsfall nehmen wir bei Ihren Anlagen Proben und lassen die erforderlichen Parameter bestimmen.

Dazu arbeiten wir mit renomierten Laboren zusammen die zahlreiche Akkreditierungen, Zulassungen und Zertifizierungen vorweisen können und deren Arbeiten auf ein umfassendes und einheitliches Qualitätsmanagementsystem fußen. Sie bürgen neben langjähriger Erfahrung für Kompetenz, Verlässlichkeit und Sicherheit.

Im Anschluss erhalten Sie die Analyse die wir mit Ihnen besprechen, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

Schulung und Überwachung von Fachbetrieben

Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Firmen, die VAwS-Anlagen betreiben oder bestimmte Arbeiten an diesen Anlagen durchführen "Fachbetrieb nach WHG" sein.

Die entsprechenden Paragraphen des WHG besagen:

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (dies sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wasser- gefährdender Stoffe) dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden.
  • Fachbetrieb ist, wer über Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft angehört oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungs- organisation abgeschlossen hat.

Unsere Fachbetriebe stehen unter unserer Überwachung und werden stetig auf den aktuellen Stand der Technik mittels Schulungen und Kontrollen gebracht.

Sachkundeschulung zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen

Sie werden von uns vor Ort an Ihrer Abscheideranlage eine praktische Einweisung und eine theoretische Schulung erhalten. In der Schulung werden wir Ihnen im theoretischen Teil die gesetzlichen Grundlagen, das Führen des Betriebstagebuchs und die Anforderungen an die Entsorgung bzw. Bedarfentsorgung näherbringen.

Im praktischen Teil geben wir Ihnen alles Wissenwerte über den Aufbau, Anordnung, Funktion der Anlage, Verhalten im Notfall, Wartung und Kontrolle sowie Funktionsprüfung der Alarmanlage und der Verschlusseinrichtung mit auf den Weg.

Sie können Ihre monatlichen Kontrollen bzw. Wartungen auch durch uns durchführen lassen.

Gerne beraten wir Sie hierzu!

Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz

Unsere Dienstleistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst die Unterstützung des Auftraggebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit nach §6 ASiG und BGV A2, in Verbindung mit dem ArbSchG, wie z.B.      

  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Erforderliche Maßnahmen besprechen und Lösungen erarbeiten
  • Erstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen und Dokumentationen
  • Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem ArbSchG
  • Erstellen oder Prüfen der Flucht- und Rettungswegepläne sowie deren Kennzeichnung
  • Beratung bei der Beschaffung und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung der PSA und von Körperschutzmitteln
  • Erstellen einer Unfallstatistik
  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen
  • Hautschutzprogramme
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes
  • Gefahrstoffmanagement (z.B. Erstellen von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastern)
  • Veranlassen von Messungen (Lärm, Licht) etc.

Siehe weitere Informationen unter Arbeitssicherheit

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen

Wir ermitteln und erfassen in unserer Beurteilung die Gefährdungen die durch die Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb entstehen und legen Maßnahmen fest, um diese Gefahrquellen zu unterbinden.

Die Darstellung der Gefährdungsfaktoren hinsichtlich

  • Art und Wirkung
  • Grenzwerte und Beurteilungskriterien
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Vorschriften, technische Regeln und Normen

dokumentieren wir für die Transparenz und Verbindlichkeit Ihrer Pflichten als Arbeitgeber.

 

Korrespondenz mit zuständigen Behörden

Gerne stehen wir Ihnen beratend und vermittelnd zur Seite und stellen den Kontakt zu den Behörden und Ansprechpartner her.

Nach Fertigstellung des Prüfgutachtens übernehmen wir den Schriftverkehr an die zuständige Behörde und übersenden die erforderlichen Kopien der Unterlagen.

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