Skip to main content

Impressum

Knöppler GmbH
Käthe-Paulus-Str. 8
31157 Sarstedt 

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. (FH) Kay Knöppler
-
Telefon: 05066 - 32 59
Telefax: 05066 - 12 85

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.knoeppler.de

Steuer-Nr.: 30/213/00075

Umsatzsteueridentifikationsnummer gem §27a UStG: D280764254

Amtsgericht Hildesheim HRB 202 674
Gerichtsstand Hildesheim

© Copyright by Knöppler GmbH

 Alle Rechte vorbehalten. Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrecht.

 inhaltlich verantwortlich Dipl.-Ing. (FH) Kay Knöppler, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: HDI Gerling Industrie Versicherung AG, Überseering 10a, 22297 Hamburg

Die Sachverständigen sind zugelassen und überwacht bei /durch:

TOS Prüf GmbH, Fischerweg 408, 18069 Rostock

Tos e. V., Hermsdorfer Damm 213, 13467 Berlin

envisafe Experts KG, Bottroper Str. 20, 45141 Essen

Haftungshinweise

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Unsere Gesellschaft führt generell keine Vertragsabschlüsse via Internet oder E-Mail durch. Diese bleiben Verhandlungen und schriftlichen Urkunden vorbehalten. Die Inhalte dieser Website sind daher keine Verkaufs-/Vertriebsangebote, sondern eine Leistungsschau unseres Unternehmens.

Erklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre in Bezug auf Ihre persönlichen Daten nehmen wir ernst. Auf unserer Website kommen keine Programme zum Einsatz, die Ihre persönlichen Daten bzw. IP-Adressen abfragen, speichern bzw. auswerten.

 

 

allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Leistungen
1. Die Überprüfung der Anlage nach § 62, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
    Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, erfolgt nach Maßgabe der Übergangsverordnung
    "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.03.2010 des Bundes sowie der
     Anlagenverordnung  - VAwS des jeweiligen Bundeslandes".
2. Das Prüfergebnis wird dem Auftraggeber durch Erstellung eines Prüfzeugnisses mitgeteilt.
    Die zuständige Überwachungsbehörde erhält vom Auftragnehmer eine Kopie des Prüfberichtes. Desweiteren können die
   Berichte für Überwachungs- und Schulungszwecke an die zuständige Organisation und Ländervertreter nach den rechtlichen und
   gesetzlichen Vorgaben übermittelt werden.

3. Die Prüftermine können vom Auftragnehmer schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.

II. Haftung

1. Die Haftung für gesetzliche Vertreter, für jeden Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie auch die Haftung dieses Personenkreises wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.

III. Zahlungweise

1. Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber bei der Anlagenprüfung sofort fällig oder nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das Konto der Knöppler GmbH unter IBAN DE 25 250 400 660 25 218 88 00 bei der Commerzbank Sarstedt - BIC COBADEFFXXX - zu überweisen.

2. Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingehen, sind gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft getreten 1. Mai 2000) mit 8 % zu verzinsen.

3. Mahnkosten betragen €10,00.

4. Für Überprüfungen die aus Gründen des Auftraggebers nicht zu Ende geführt werden können, werden die vollen Prüfkosten berechnet.

5. Nachprüfungen sind kostenpflichtig.

6. Kurzfristige Terminabsagen bis 14 Tage vorher werden von uns zu 100 % abgerechnet.

IV. Mängelbeseitigung

Einwendungen des Auftraggebers gegen Beratungs-. Prüfergebnisse und Gutachten führen zu einer Ergebnisüberprüfung durch den Sachverständigen. Für sachlich unberechtigte Einwendungen fallen die Kosten dieser Überprüfung dem Auftraggeber zur Last.

Schadensersatzansprüche die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 638 BGB unterliegen verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Prüfungsergebnisses, Prüfzeugnisses, Prüfberichtes oder Gutachten an den Auftraggeber.

V. Gerichsstand

Gerichtsstand ist Hildesheim

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.