Impressum
Knöppler GmbH
Käthe-Paulus-Str. 8
31157 Sarstedt
Telefon: | 05066 - 32 59 |
Telefax: | 05066 - 12 85 |
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Internet: | http://www.knoeppler.de |
Steuer-Nr.: 30/213/00075
Umsatzsteueridentifikationsnummer gem §27a UStG: D280764254
Amtsgericht Hildesheim HRB 202 674
Gerichtsstand Hildesheim
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Alle Rechte vorbehalten. Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrecht.
inhaltlich verantwortlich Dipl.-Ing. (FH) Kay Knöppler, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: HDI Gerling Industrie Versicherung AG, Überseering 10a, 22297 Hamburg
Die Sachverständigen sind zugelassen und überwacht bei /durch:
TOS Prüf GmbH, Fischerweg 408, 18069 Rostock
Tos e. V., Hermsdorfer Damm 213, 13467 Berlin
envisafe Experts KG, Bottroper Str. 20, 45141 Essen
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allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Leistungen
3. Die Prüftermine können vom Auftragnehmer schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
II. Haftung
1. Die Haftung für gesetzliche Vertreter, für jeden Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie auch die Haftung dieses Personenkreises wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.
III. Zahlungweise
1. Die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber bei der Anlagenprüfung sofort fällig oder nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das Konto der Knöppler GmbH unter IBAN DE 25 250 400 660 25 218 88 00 bei der Commerzbank Sarstedt - BIC COBADEFFXXX - zu überweisen.
2. Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung eingehen, sind gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft getreten 1. Mai 2000) mit 8 % zu verzinsen.
3. Mahnkosten betragen €10,00.
4. Für Überprüfungen die aus Gründen des Auftraggebers nicht zu Ende geführt werden können, werden die vollen Prüfkosten berechnet.
5. Nachprüfungen sind kostenpflichtig.
6. Kurzfristige Terminabsagen bis 14 Tage vorher werden von uns zu 100 % abgerechnet.
IV. Mängelbeseitigung
Einwendungen des Auftraggebers gegen Beratungs-. Prüfergebnisse und Gutachten führen zu einer Ergebnisüberprüfung durch den Sachverständigen. Für sachlich unberechtigte Einwendungen fallen die Kosten dieser Überprüfung dem Auftraggeber zur Last.
Schadensersatzansprüche die nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 638 BGB unterliegen verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Prüfungsergebnisses, Prüfzeugnisses, Prüfberichtes oder Gutachten an den Auftraggeber.
V. Gerichsstand
Gerichtsstand ist Hildesheim